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Landesstiftung „Familie in Not“ Baden-Württemberg

Die Stiftung „Familie in Not“ des Landes Baden-Württemberg vergibt seit 1980 finanzielle Hilfen für Familien, Einelternfamilien und Lebensgemeinschaften in außergewöhnlichen Notsituationen, die nicht aus eigener Kraft und mit Hilfe gesetzlicher Leistungen bewältigt werden können.

Neben den eigenen Leistungen vergibt die Landesstiftung auch Leistungen der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“. Damit unterstützt sie schwangere Frauen, die sich in einer Notlage befinden, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.

Oftmals sind es Schicksalsschläge, die den Alltag von Familien, Einelternfamilien, Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften grundlegend verändern. Unerwartete Ereignisse wie Krankheit, Behinderung eines Familienmitglieds, Tod eines Elternteils, Arbeitslosigkeit, Unfall oder Verlust der Wohnung haben häufig auch finanzielle Probleme zur Folge und erschweren es der Familie, den Alltag selbst zu regeln. Die Stiftung „Familie in Not“ Baden-Württemberg möchte helfen, die wirtschaftliche und soziale Situation der Familie nachhaltig zu festigen. Sie unterstützt, wo staatliche und nichtstaatliche Hilfen nicht zur Verfügung stehen oder nicht ausreichen. Es gelten Einkommensgrenzen nach der Abgabeordnung (§ 53 AO). Zudem sind die Stiftungsleistungen freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ will Schwangeren, die sich in einer Notlage befinden, eine individuelle finanzielle Unterstützung geben, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Die Bundesstiftung selbst vergibt keine finanziellen Hilfen, sondern verteilt diese an ausgewählte Einrichtungen in den Ländern. In Baden-Württemberg vergibt die Stiftung „Familie in Not“ auch die finanzielle Unterstützung der Bundesstiftung für Schwangerschaftsbekleidung und die Erstausstattung des Kindes.

Hilfe für Familien

Hilfe für Familien

Familien, Einelternfamilien, Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, die unverhofft in eine Notlage geraten sind, können bei der Landesstiftung „Familie in Not“ finanzielle Unterstützung erhalten.

Hilfe für Schwangere

Hilfe für Schwangere

Schwangere in einer Konfliktsituation können aus Mitteln der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ finanzielle Unterstützung erhalten, vor allem für die Erstausstattung ihres Kindes.

Lucha

„Familien verdienen unsere größte Wertschätzung und Anerkennung. Mit Hilfe der Landesstiftung ‚Familie in Not‘ wollen wir sie auch in einer Notlage nach Kräften unterstützen.“

Manne Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration

Erdrich Sommer

„Die Familie steht unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ (Art.6 des Grundgesetzes) Um diesen Auftrag auch für diejenigen Wechselfälle des Lebens zu erfüllen, in denen kein anderes Hilfesystem hinreichende Unterstützung bietet, gibt es die Stiftung „Familie in Not“ des Landes Baden-Württemberg. Das ist eine wichtige Einrichtung und ich bringe mich gerne in diese Stiftung ein.“

Marianne Erdrich-Sommer, Stiftungsratsvorsitzende

wehinger

„Perspektiven in und aus Notlagen zu ermöglichen – das ist seit 40 Jahren der Auftrag der Landesstiftung „Familie in Not“. Seit 1980 unterstützt die Landesstiftung Familien, Alleinerziehende und werdende Mütter, die durch ein schwerwiegendes Ereignis in eine Notlage geraten sind und diese nicht aus eigener Kraft bewältigen können. Wenn vorhandene Hilfsmöglichkeiten nicht ausreichen, sind diese Familien in Konfliktsituationen auf die Solidarität unserer Gesellschaft angewiesen. Mit ihrer individuellen Unterstützung leistet die Landesstiftung diesen wichtigen Beitrag und ermöglicht den Familien damit eine Zukunftsperspektive. Als Mitglied im Stiftungsrat gratuliere ich recht herzlich zum Jubiläum und wünsche der Landesstiftung weiterhin viel Kraft bei der Unterstützung von Familien in Not in Baden-Württemberg.“

Dorothea Wehinger MdL, Bündnis 90/Die Grünen

Höckele-Häfner

„Die Familie soll für Kinder ein Ort der Geborgenheit sein. Wenn Familie diese Aufgabe durch eine Notlage nicht mehr erfüllen kann, kann die Landesstiftung helfen, und das schon seit 40 Jahren. Gut, dass Kinder und ihre Familien durch sie wieder Kraft für die Zukunft schöpfen können!“

Dr. Simone Höckele-Häfner, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration

Schwarz

„Immer wieder geraten Familien in Notsituationen, bei denen sie trotz der vielfältigen sozialen Sicherungssysteme, in eine schier ausweglose Situation geraten. Die Landesstiftung leistet einen Beitrag, einen Neuanfang zu unterstützen und die Familie zu stabilisieren. Aber nicht allein die finanzielle Unterstützung zählt. Es ist vor allem das Versprechen, dass keine Familie in Baden-Württemberg in Notsituationen allein gelassen wird. Die Kommunale Familie begleitet von Beginn an die Landesstiftung. Der Vorsitz des Vergabeausschusses war früher bei den Landeswohlfahrtsverbänden und ist seit 2005 beim KVJS angesiedelt. Wir wünschen uns, dass auch in Zukunft die Landesstiftung „Familie in Not“ finanziell so ausgestattet ist, ihrem Auftrag gerecht werden zu können. Der KVJS steht als verlässlicher Partner zur Verfügung.“

Kristin Schwarz, Verbandsdirektorin des Kommunalverbands für Jugend und Soziales

Neudecker

„Es tut weh, Kinder als Armutsrisiko bezeichnen zu müssen. Und dennoch ist es so, dass es hauptsächlich Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern sind, die finanzielle Probleme haben. Ich bin daher dankbar, dass es Stiftungen wie „Mutter und Kind“ und „Familien in Not“ gibt. Ihre Unterstützungsangebote sind ein wichtiger Beitrag dazu, dass es allen Menschen mit Kindern ermöglicht wird, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben“

Pfarrer Dr. Gerhard Neudecker, Diözese Rottenburg-Stuttgart

Şahin

„Mit den Mitteln aus der Landesstiftung Familie in Not können Familien, Alleinerziehende und Schwangere gezielte finanzielle Förderung erhalten, die nicht auf das Einkommen angerechnet wird. „Familie in Not“ schenkt Ihnen ein zufriedenes Lächeln trotz aktueller wirtschaftlicher Notlage.“

Feray Şahin, Liga der freien Wohlfahrtspflege

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