Landesstiftung „Familie in Not“ Baden-Württemberg
Die Stiftung „Familie in Not“ des Landes Baden-Württemberg vergibt seit 1980 finanzielle Hilfen für Familien, Einelternfamilien und Lebensgemeinschaften in außergewöhnlichen Notsituationen, die nicht aus eigener Kraft und mit Hilfe gesetzlicher Leistungen bewältigt werden können.
Neben den eigenen Leistungen vergibt die Landesstiftung auch Leistungen der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“. Damit unterstützt sie schwangere Frauen, die sich in einer Notlage befinden, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.
Oftmals sind es Schicksalsschläge, die den Alltag von Familien, Einelternfamilien, Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften grundlegend verändern. Unerwartete Ereignisse wie Krankheit, Behinderung eines Familienmitglieds, Tod eines Elternteils, Arbeitslosigkeit, Unfall oder Verlust der Wohnung haben häufig auch finanzielle Probleme zur Folge und erschweren es der Familie, den Alltag selbst zu regeln. Die Stiftung „Familie in Not“ Baden-Württemberg möchte helfen, die wirtschaftliche und soziale Situation der Familie nachhaltig zu festigen. Sie unterstützt, wo staatliche und nichtstaatliche Hilfen nicht zur Verfügung stehen oder nicht ausreichen. Es gelten Einkommensgrenzen nach der Abgabeordnung (§ 53 AO). Zudem sind die Stiftungsleistungen freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ will Schwangeren, die sich in einer Notlage befinden, eine individuelle finanzielle Unterstützung geben, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Die Bundesstiftung selbst vergibt keine finanziellen Hilfen, sondern verteilt diese an ausgewählte Einrichtungen in den Ländern. In Baden-Württemberg vergibt die Stiftung „Familie in Not“ auch die finanzielle Unterstützung der Bundesstiftung für Schwangerschaftsbekleidung und die Erstausstattung des Kindes.
Hilfe für Familien
Familien, Einelternfamilien, Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, die unverhofft in eine Notlage geraten sind, können bei der Landesstiftung „Familie in Not“ finanzielle Unterstützung erhalten.
Hilfe für Schwangere
Schwangere in einer Konfliktsituation können aus Mitteln der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ finanzielle Unterstützung erhalten, vor allem für die Erstausstattung ihres Kindes.