Die Stiftung

Die Stiftung „Familie in Not“ des Landes Baden-Württemberg wurde im März 1980 mit Sitz in Stuttgart als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet. Der Kapitalstock in Höhe von 10 Mio. DM wurde je zur Hälfte vom Land Baden-Württemberg und der L-Bank Baden-Württemberg eingebracht. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Ein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen besteht nicht.