Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS)
Die Antragsbearbeitung und die Entscheidung über die Vergabe der Stiftungsmittel sowohl für die Landesstiftung „Familie in Not“ als auch für die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ erfolgt ausschließlich durch einen beim KVJS eingerichteten Vergabeausschuss. Entscheidungsgrundlage für die Bearbeitung sind die vom Stiftungsrat für jede Stiftung verabschiedeten Vergabegrundsätze.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des KVJS: www.kvjs.de/soziales/sonstige-hilfen/stiftung-familie-in-not/